Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

§ 1 Geltungsbereich 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der Firma Marvin Laudenklos Garten- und Landschaftsbau und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, und Dienstleitungsverträge. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. 

§ 2 Angebote 

Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Das Angebot wandelt sich durch die Unterschrift des Auftraggebers in einen rechtsverbindlichen Vertrag. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in dem Angebot bzw. Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Sämtliche Preise werden im Angebot exklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer als Nettopreise ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer wird am Ende des Angebots hinzugefügt. Änderungen, Ergänzungen zum Angebot bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Mitarbeiter und sonstige vom Auftragnehmer herangezogene Arbeitskräfte sind nicht zur Entgegennahme von Änderungen. Ergänzungen oder Zusatzaufträgen berechtigt. 

§ 3 Ausführung 

Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen, ebenso die erforderlichen Unterlagen, für alle Gas-, Wasser-, Abwasser- , Strom-, und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens, zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat der Firma Marvin Laudenklos Garten- und Landschaftsbau die vorhandenen Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zu überlassen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Auftraggeber. Die Vergabe des Auftrages – ganz oder teilweise – an Subunternehmer, bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Der Ausführungszeitpunkt ist witterungsabhängig. Für Verzögerungen durch Dritte (z.B. Materiallieferungen) übernimmt die Firma Marvin Laudenklos Garten- und Landschaftsbau keine Haftung. Die Ausführung der Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, wie sie unter anderem aufbauend auf der Verordnung über die Berufsbildung im Gartenbau in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/Teil C) „Allgemeine Technische Vorschriften“ für Bauleistungen festgelegt sind. Dabei ist die Fertigstellungspflege zum Beispiel nach DIN 18916 und DIN 18917 nach Art, Umfang und Dauer gesondert zu vereinbaren. Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze, Zufahrten und Anschlüsse (Strom, Wasser, u.a.) werden vom Auftraggeber auf dem Grundstück unentgeltlich für den gesamten Zeitraum der Bauleistung in erforderlicher Menge zur Verfügung gestellt. 

§ 4 Überlassene Unterlagen 

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserstellung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen oder Lichtbilder, behält sich die Firma Marvin Laudenklos Garten- und Landschaftsbau Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dienen der Vertragsabwicklung und dürfen Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn es wird eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt. 

§ 5 Abrechnung und Zahlungsbedingungen 

Die Abrechnung erfolgt im Regelfall nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand. Die Abrechnung des Materials erfolgt aufgrund von angefangenen Verkaufseinheiten. Eine andere Vergütung muss ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für die Leistungserbringung ergeben, die vor Angebotsabgabe dem Auftragnehmer nicht bekannt waren. Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende Leistungen und Lieferungen werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet.

§ 6 Abnahme 

Die Fertigstellung der Leistung wird vom Auftraggeber persönlich oder schriftlich in Form der Abschlussrechnung angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 8 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 8 Werktagen nach der erfolgten Meldung der Fertigstellung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB/B § 7 trägt. Die Vergütung ist mit der Abnahme ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere tritt Verzug ohne weitere schriftliche Mahnung ein. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderten Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen die 3 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten. Die Marvin Laudenklos Garten- und Landschaftsbau ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung oder Voraus- bzw. Abschlagszahlung zur Materialkostendeckung in Höhe von 40 % des Auftragsvolumens zu verlangen. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer durch Änderungswünsche des Auftraggebers nach Erteilung des Auftrags entstehen, trägt der Auftraggeber in voller Höhe. 

§ 7 Gewährleistung 

Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistungen zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt sind, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Für alle durch den Auftragnehmer erstellten Gewerke gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Mängel und Ansprüche sind innerhalb dieser Zeit anzumelden, um Gewährleistungsein-schränkungen oder -verlust zu vermeiden. Nimmt der Auftraggeber das Bauwerk in Benutzung, insbesondere ohne unsere ausdrückliche Freigabe, so gilt das Bauwerk als abgenommen. Werden Bauwerke vor deren Fertigstellung in Betrieb genommen, so gehen jegliche Gewährleistungsansprüche an uns verloren. Bei Zahlungsverzug kann die Firma Marvin Laudenklos Garten- und Landschaftsbau die Ausführung der Mängelbeseitigung so lange ablehnen, bis die Rechnung durch den Auftraggeber vollständig bezahlt ist. Unter besonderen Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei Aufbau auf durch einen Dritten erstellten Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellten Gewerke, die im Zusammenhang mit den Arbeiten des Auftragnehmers stehen. Die Gewährleistungs-einschränkung wird mit Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind höhere Gewalt (Naturereignisse) oder mutwillige Zerstörung. Für etwaige Mängel leistet der Auftragnehmer Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung. Sofern Material und Pflanzen vom Auftraggeber bereitgestellt werden, erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die fachgerechte Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus dem Material oder den Pflanzen. Mutterboden und Humus werden vom Auftragnehmer nur nach der äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere Nährstoffgehalt und Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen. Für Setzungsschäden, die an Arbeiten auf nicht vom Auftragnehmer aufgefülltem Gelände entstehen, sowie für Schäden, die durch eine Verunkrautung des Bodens entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht. Sofern der Auftragnehmer Pflanzen oder Saatgut liefert, hat er Mängel, die darin bestehen, dass Pflanzen nicht anwachsen oder Saatgut nicht aufgeht, nur denn auf seine Kosten zu beseitigen, wenn dem Auftragnehmer die Pflege im Sinne der DIN 18916 übertragen worden ist. Ausgeschlossen ist dies jedoch, wenn die Schäden auf das Verhalten von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstige, vom Auftragnehmer nicht beeinflussbare Faktoren zurückgeführt werden können. Die Kosten für die Pflege sind gesondert zu vereinbaren. Würde die Mängelbeseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so kann der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz sind auf die halbe Höhe des Auftragswertes begrenzt. Der Auftraggeber haftet gegenüber Dritten ob der Gefahren der Arbeiten. Die diesbezügliche Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf eine verschuldensabhängige Haftung. 

§ 8 Eigentumsvorbehalt 

Bis zur völligen Bezahlung bleiben sämtliche Lieferungen – Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und alle Materialien und Leistungen – Eigentum der Firma Marvin Laudenklos Garten- und Landschaftsbau, soweit sie mit dem Grundstück noch nicht verbunden sind. Des Weiteren gilt für Gartenpläne und Bemaßungen das alleinige Eigentum der Firma Marvin Laudenklos Garten- und Landschaftsbau, auch nach Auftragsbezahlung, sowie jegliche Bilder die von dem Bauvorhaben gemacht werde. Diese dienen insofern zu Werbezwecken und dürfen im Internet, Fernsehen, auf Flyern oder jeglichen anderen Werbemitteln ausgestrahlt werden, sofern keine Personen, Straßenschilder oder Hausnummern zu erkennen sind. 

§ 9 Duldung und Wegnahme 

Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so wird er nach vorheriger Ankündigung des Auftragnehmers dulden, dass dieser Baustoffe, Bauteile und Pflanzen – auch wenn diese bereits mit Grund und Boden fest verbunden sind – aufnehmen und unter Anrechnung zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge zurücknehmen und sich aneignen darf. Des Weiteren werden die Stunden für das Aufnehmen ebenfalls berechnet und abzüglich des ausstehenden Betrages in Rechnung gestellt. Die Lieferung sämtlicher Waren und Leistungen erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB, mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der Firma Marvin Laudenklos Garten- und Landschaftsbau. Ist die Ware oder Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen nach der zweiten Mahnung bezahlt, sind die Firma Marvin Laudenklos Garten- und Landschaftsbau und die Lieferanten berechtigt, diese wieder zu holen und das Grundstück des Auftragnehmers zu betreten. 

§ 10 Schriftform 

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer oder Dritten abzugeben hat, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

§ 11 Gerichtsstand 

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten (HGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht. 

§ 12 Mündliche Absprachen 

Mündliche Absprachen, insbesondere Abänderungen des Vertrages/Leistungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt und von beiden Vertragsparteien abgezeichnet wurden. 

§ 13 Maße und Toleranzen 

Für die vorgeschriebenen und vereinbarten Maße gelten die DIN – Toleranzen oder die jeweilige Bearbeitung technisch vorgegebener Abweichungen. Abweichungen im Bereich der Dicke, Ebenheit, Materialgüte und Oberflächen-beschaffenheit liegen im Rahmen der Lieferbedingungen des Vorlieferanten. Zeugnisse oder Bescheinigungen sind nicht im Lieferumfang enthalten. Wir haften ebenfalls nicht für Folgekosten durch Mängel, welche durch Vorlieferanten verursacht wurden. 

§ 14 Gewährleistung bei Pflanzen 

Eine Garantie bzw. Gewährleistung für das Anwachsen können wir grundsätzlich nicht übernehmen, da dies außerhalb unseres Einflusses liegt. Das gilt nicht, wenn wir die Pflanze selbst angeliefert und eingesetzt haben, ein laufender Pflegevertrag hinsichtlich der Pflanzen mit dem Kunden besteht und eine Anwuchsgarantie im Rahmen des Pflegevertrages oder sonst individuell vereinbart worden ist. Das gilt für Aufträge über die Aus- und Nachsaat und das Düngen von Pflanzen entsprechend. Die Firma Marvin Laudenklos Garten- und Landschaftsbau übernimmt keine Gewährleistung für die Pflege sowie Schneidearbeiten und jede weitere Tätigkeit, die mit einer Gartenpflege verbunden ist. Falls Pflanzen etc. nach der Pflege einen Schaden davongetragen haben, so muss der Auftraggeber für Ersatz sorgen und kann diesen Ersatz durch dritte etc. nicht geltend machen. Sämtliche Maße sind Circa-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen. Die Gewährleistung für Pflanzen beträgt eine Saison, wenn nicht anders vertraglich vereinbart. Für mangelnde Pflege der Pflanzen (zu wenig wässern, düngen o.ä.) übernehmen wir keine Haftung. 

§ 15 Salvatorische Klausel 

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

Stand April 2022 

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